Das Jahr startet mit guten Neuigkeiten:
Wir freuen uns, Euch mitteilen zu können, dass die 0,25%-Regelung für die Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern beschlossen wurde. Die Politik stellt somit die Weichen für das Dienstrad erneut in die richtige Richtung.
Das Bundesministerium für Finanzen hat mit Beschluss vom 09.01.2020 kundgegeben, dass der monatliche Durchschnittswert eines betrieblichen Fahrrades der privaten Nutzung ab dem 01. Januar 2020 1% eines auf volle 100 Euro abgerundeten Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers festgesetzt wurde. Dies gilt somit auch für Fahrräder, die ab dem 01. Januar 2019 geleast worden sind und übergeben wurden.
Die Einsparung von CO2 durch das Dienstrad-Leasing ist bereits heute ein wichtiger Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr. Wir hoffen, auch weiterhin noch mehr Arbeitnehmer für das Dienstrad-Leasing zu begeistern damit wir gemeinsam in eine umweltfreundliche Zukunft radeln.
(Foto: Stevensbikes)